Reglement
Die Musikgesellschaft Bützberg in Folge MGB genannt, bildet Jungmusikantinnen und Jungmusikanten aus. Dieses Reglement soll den Eltern, den Ausbildnern und der Musikgesellschaft Bützberg dienen, Unklarheiten zu bereinigen. Es beinhaltet alle wichtigen Richtlinien, die auf Seiten der Ausbildner der Schülerinnen und Schüler, wie auch der Eltern einzuhalten sind.
1. Grundsätze
Die Jungmusikantenausbildung dient der Förderung von Kindern und Jugendlichen in der Musik. Die Lektionen sollen Spass machen. Jeder und Jede soll gefördert werden. In der MGB bilden wir Jugendliche aus, um unser Fortbestehen zu sichern und Jugendliche für unser Hobby zu begeistern. Deshalb obliegt es der MGB jedes Jahr zu bestimmen, auf welchen Instrumenten wir wie viele Grundausbildungsplätze anbieten.
Die MGB empfiehlt ein Mindestalter von 9 Jahren um mit der Grundausbildung zu beginnen. Ausschlaggebend ist auch die Grösse des Kindes, sowie die Wahl des Instrumentes. Vorkenntnisse in z. B. in Form des Flötenunterrichtes wird empfohlen.
Das Ausbildungsangebot gilt für Jugendliche der Gemeinde Thunstetten Bützberg. Auch Auswärtige können von uns ausgebildet werden, sofern eine eindeutige Verbindung zur MGB ersichtlich ist. In diesem Fall bestimmt der Vorstand über eine Aufnahme bzw. einen Ausschluss sowie eine Weiterführung unseres Angebotes.
Dieses Reglement erhalten alle, die mit der Jungmusikantenausbildung zu tun haben. Alle verpflichten sich dieses Reglement einzuhalten.
Grundsätzlich wird in folgenden 3 Stufen unterschieden:
Grundausbildung 1.Stufe:
Als Grundausbildung bezeichnen wir die ersten zwei Jahre der Ausbildung.
Weiterführende Ausbildung 2. Stufe:
Jugendliche die einen Ausbildungskurs weiterbesuchen und Mitglied der Jugendmusik BüBa sind.
Weiterführende Ausbildung 3. Stufe:
Jugendliche die sowohl in der Jugendmusik BüBa, wie auch in der MGB aktiv mitmachen bzw. Mitglied sind.
Es kann nicht garantiert werden, dass während der ganzen Ausbildungszeit der gleiche Ausbildner zur Verfügung steht.
Die Ausbildung der Perkussionisten und Schlagzeuger erfolgt individuell und wird separat geregelt.
2. Schuljahr
Die Vertragsdauer dauert ein Semester. Das Semester beinhaltet 17 Lektionen.
Bei Auflösung des Vertrages während des laufenden Semesters, müssen die Kosten bis zum Ende des Semesters bezahlt werden.
3. Unterricht
Die Jungmusikantenausbildung wird von Mitgliedern der Musikgesellschaft Bützberg durchgeführt. Stehen keine eigenen Ausbildner zur Verfügung, unterstützt die MGB die Jugendlichen eine externe Ausbildung zu absolvieren. (siehe Punkt 5 und 6). Die externen Ausbildner werden durch die MGB organisiert.
1 Lektion dauert 40 Minuten. Pro Woche findet 1 Lektion statt.
Der Unterricht soll wenn möglich, in Gruppen zu Zweit stattfinden. Ab der 2.Stufe können auch individuelle Ensembles zusammengestellt werden.
Der Unterrichts-Ort ist mit der jeweiligen Lehrperson zu klären.
4. Austritt
Ein Austritt während des Semesters ist nur in besonderen Fällen möglich: Wegzug, Erkrankung, höhere Gewalt.
Wer sich nicht spätestens einen Monat vor Semesterende abmeldet, gilt für das nächste Semester als angemeldet. Wer sich nach Ablauf der Fristen abmeldet, schuldet das Schulgeld für das ganze folgende Semester.
5. Finanzierungsmodelle
Grundausbildung 1. Stufe mit internen Ausbildnern
Weiterführende Ausbildung 2. Stufe mit internen Ausbildnern
Weiterführende Ausbildung 3. Stufe mit internen Ausbildnern:
Beitrag Eltern | Beitrag MGB | Total Kurskosten | Auszahlung an die Lehrperson | Konto Jugendmusik | |
Kosten Einzelunterricht | 260.-- | 100.-- | 360.-- | 340.-- | 20.-- |
Kostern 2er Unterricht | 200.-- pro Kind | 100.-- pro Kind | 600.-- | 510.-- | 90.-- |
Grundausbildung 1. Stufe mit externen Ausbildnern:
Gilt oben skizziertes Modell. Die MGB trägt die Mehrkosten.
Weiterführende Ausbildung 2. Stufe mit externen Ausbildnern:
Besucht ein Jugendlicher einen externen Unterricht, weil kein Ausbildner der MGB zur Verfügung steht, so leistet die MGB pro Semester den Beitrag von Fr. 200.- für weitere 2 Jahre, sofern der Jugendliche bei der Jugendmusik BüBa mitmacht. Ab dem 3.Jahr und bis zum Eintritt in die MGB unterstützt die MGB die externe Ausbildung mit 100.- pro Semester.
Weiterführende Ausbildung 3. Stufe mit externen Ausbildnern:
Die Jugendlichen werden im Rahmen einer Weiterbildung unterstützt, wie dies jedem Musikant der MGB zusteht der bereits ein aktives Mitglied ist.
6. Lehrmittel und Instrumente
Die Kosten für Schulmittel werden von den Eltern übernommen. Diese sollen dem Kind entsprechend angepasst sein und nicht zu hohen Kosten verursachen. Das geeignete Lehrmittel wird vom Ausbildner ausgesucht.
Die Instrumente werden von der Musikgesellschaft Bützberg zur Verfügung gestellt. Das Dokument Instrumentenabgabe der MGB wird zusätzlich ausgefüllt und unterschrieben. Instrumente deren Miete über Fr. 50.-- pro Monat übersteigt, zahlen die Eltern den Aufpreis. Dies gilt auch für Jugendliche die eine externe Ausbildung besuchen, weil kein Ausbildner der MGB zur Verfügung steht.
7. Lernziele
Die Ausbildner haben zu Beginn eines Semesters zusammen mit den Schülern und Schülerinnen Ziele zu formulieren, welche Sie erreichen wollen. Dies dient der Sicherheit der Eltern, wie auch der Sicherheit der Ausbildner.
Nach jedem Semester gibt es eine "Leistungsüberprüfung". Bei dieser werden die angestrebten Lernziele überprüft.
8. Jugendmusik
Nach einem Jahr Grundausbildung kann der Übertritt in die Jugendmusik BüBa stattfinden. Der Ausbildner legt den geeigneten Zeitpunkt zusammen mit dem Jugendlichen und den Eltern fest und nimmt Rücksprache mit dem Jugendmusikdirigenten. Dieses Reglement wurde auf dessen Richtigkeit überprüft, und durch den Verein freigegeben.